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Arbeitsgruppe Türkei

Antike Kulturdenkmäler, malerische Buchten, viel Sonne, freundliche Menschen und das alles zu günstigen Preisen für Besucher und Touristen, so kennen viele Menschen die Türkei.

Die Freude daran soll niemandem verdorben werden, jedoch muss bedacht werden, dass dieses Bild nicht repräsentativ für die wirkliche Lage der Türkei ist.

Die Diskussion um den Beitritt der Türkei zur EU hat in den Medien nur marginal das immer noch bestehende Menschenrechtsproblem dokumentieren können und leider auch nicht das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen aufgezeigt. Noch immer werden Menschen wegen ihrer freien Meinungsäußerung, ihres Eintritts für die Menschenrechte, Zugehörigkeit zu Minderheiten, wegen ihres Geschlechts inhaftiert oder weil sie sich über willkürliche Übergriffe der Sicherheitsbehörden beklagt haben. Ein weiteres Problem war und ist leider immer noch die Straffreiheit von Personen, die Folterungen durchführen und nur selten zur Rechenschaft gezogen werden.

Schreckliche Menschenrechtsverletzungen

In der Türkei sind Menschenrechtsverletzungen so gravierend und in einem so hohen Ausmaß vorhanden, dass dieses Land in einem besonderen Fokus der Menschenrechtsarbeit von AMNESTY INTERNATIONAL steht. Dramatisch verschlechtert hat sich die Lage bereits 1980, als ein Militärputsch stattfand und im Laufe der folgenden Jahre Hunderte von Menschen teilweise in Gefängnissen bestialisch zu Tode gefoltert wurden. Eine ganze Reihe von weiteren Verletzungen der Menschenrechte wie das „Verschwindenlassen“, willkürliche Verhaftungen, Langzeitinhaftierung ohne Anklageerhebung, und harte Haftbedingungen sind an der Tagesordnung. Zudem werden immer wieder Interessen- oder Berufsgruppen wie Journalisten oder Menschenrechtsverteidiger, auch ferner werden Angehörige von Minderheiten und hier insbesondere Kurden, systematisch Opfer von staatlicher Gewalt. Das gilt auch dann, wenn diese Personen friedlich und ohne Befürwortung von Gewalt für ihre Rechte oder Anliegen demonstrieren. Hochproblematisch ist nach wie vor Folter, wie Aufhängen an Armen und Beinen, Elektroschocks, Vergewaltigungen von Inhaftierten und harte Schläge auf alle Körperteile. Um das Problem einzudämmen, tut der türkische Staat praktisch nichts. Im Gegenteil, Angehörige von Sicherheitsorganen gehen oft straffrei aus oder erhalten geringe Bewährungsstrafen, wenn ihnen Folter nachgewiesen wurde.

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Verbesserungen „nur auf dem Papier“ in Sicht


Die Türkei hat im Jahre 2003 eine Reihe von Gesetzesvorschriften erlassen, die eine Verbesserung der Menschenrechtslage, verglichen mit dem bisherigen Standard, gebracht haben; dennoch stellen immer noch eine unbefriedigende Situation dar.

Obwohl im Juni des vergangenen Jahres ein neues Strafgesetzbuch in Kraft trat, das Verbesserungen partiell vorsah, wurden hierin Bestimmungen verankert, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten. Die Art und Weise, wie die Gerichte in Verfahren agieren, bei denen unterschiedliche politische Meinungen zwischen Angeklagten und Staat gegeben sind, verstößt oftmals gegen internationale Regeln und Standards. Hochproblematisch ist weiterhin ein Paragraf im Strafgesetzbuch, der die „Herabwürdigung des Türkentums“ unter Strafe stellt. Dieser „Gummiparagraf“ ist ein wirksames Mittel, um Kritiker, Journalisten, Gewerkschafter und Intellektuelle einzuschüchtern und zu inhaftieren.

Der Fall „Erin Keskin“

Jüngstes Beispiel ist die Journalistin Erin Keskin, die im Jahre 2003 in Darmstadt einen Vortrag über die Menschenrechtslage in der Türkei hielt.Hierbei wandte siesich gegen sexuelle Gewalt an Frauen in der Haft. . Im März 2006 wurde Erin Keskin zu einer Haftstrafe von 10 Monaten, ersatzweise 6000 Türkische Lire verurteilt. Grund für diese Strafe ist ihre Rede im März 2002 in Köln, bei der sie über sexuelle Übergriffe von Soldaten auf Frauen gesprochen hatte.

Ihre Äußerung hat man als Erniedrigung des Ansehens des Militärs gewertet und einen Straftatbestand konstruiert. Erin Keskin war nicht bereit, sich freizukaufen und hat die Haft verbüßt, auch um auf die Missstände hinzuweisen.

Aktive Türkei-Gruppe

Innerhalb des ai-Bezirks Darmstadt gibt es derzeit eine aus drei Personen bestehende Gruppe, die sich regelmäßig trifft und zu den vielfältigen Problemen dieses Landes arbeitet. Im Mittelpunkt steht hierbei das Schicksal des deutschstämmigen Türken Mehmed Desde, der aufgrund seiner gewaltfreien politischen Überzeugung inhaftiert ist. Er besaß lediglich in der Türkei zugelassene Zeitschriften, aus denen die Sicherheitsbehörden eine Zugehörigkeit zu einer radikalen links-orientierten Partei ableiteten.

Mehmed Desde bestreitet die Mitgliedschaft, Beweise hierfür gibt es nicht. In diesem Fall ist es gelungen, direkten Kontakt mit ihm im Gefängnis aufzunehmen. Ferner kümmern sich die beiden Bundestagsabgeordneten des Landkreises Bergstraße um Mehmed Desde, um ihren Einfluss bei staatlichen Stellen geltend zu machen. Darüber hinaus hat sich die 3-köpfige Gruppe für eine Reihe weiterer Inhaftierter eingesetzt, so zum Beispiel für einen Kriegsdienstverweigerer.

Besorgt sind wir auch über die staatlichen Aktivitäten, Menschenrechtsvereine zu kriminalisieren und systematisch zu zerschlagen. Seit 2000 wurden 450 strafrechtliche Verfahren gegen den Menschenrechtsverein IHD eingeleitet, der mit ai zusammenarbeitet.

Öffentlichkeitsarbeit zeigt Wirkung

Dass öffentlicher Druck Auswirkungen auf die Verbesserung der Lage hat, zeigte sich immer wieder. So wurde das Verfahren gegen den Schriftsteller Orhan Pamuk, den man gemäß § 301 des türkischen Strafgesetzbuches angeklagt hatte, eingestellt. Auch andere Personen wurden, offensichtlich wegen internationalen Drucks, freigelassen oder man klagte sie erst gar nicht an. Es gilt deshalb im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, auf solche Missstände hinzuweisen und eine große Anzahl von Unterstützern zu gewinnen.

Kontakt:
Dieter Grünewald
D.Gruenewald@web.de
Tel.: 06251/79903


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